News

01.01.2009 14:54 Age: 14 Jahre
Category: News

12% Ausschüttung zum 10. Mal in Folge


Für unsere Genussscheine DE0003255709 und DE0006501554 erhalten die Inhaber gemäß § 2 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen auch für das Geschäftsjahr 2008 eine Ausschüttung von 12 % des Nennbetrages. Die Hauptversammlung, die u.a. über diese Ausschüttung beschließt, findet am 26.02.2009 statt, die Auszahlung erfolgt dann am 27.02.2009. Für die vor dem 01.01.2009 gekauften Genussscheine gilt die alte Regel in der Besteuerung, wobei 25 % Kapitalertragsteuer und 5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer abgezogen werden. Für nach dem 01.01.2009 erworbene Genussscheine gilt die Neuregelung der Abgeltungssteuer, wobei 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten werden. Die Ausschüttung wird durch die Deutsche Börse Clearing AG, Frankfurt Main, über die Fürst Fugger Privatbank KG abgewickelt. Damit erhalten die Genussscheininhaber der Magnum AG zum 10. Mal in Folge eine Ausschüttung von 12% p.a. Auch in der Höhe der Kupons liegt die Magnum AG z. B. an der Börse Stuttgart weiterhin an der Spitze der Genussscheinemittenten. Im Verlaufe der letzten Monate hat die Magnum AG zudem Wertpapiere des befristeten Genussscheins DE0006501554 in Höhe von ca. 10 Mio. Euro zurückgekauft.

Archiv MAGNUM - Dr. Peter Brenske